Banner handicap.fgov.be

Die Politik für Personen mit Behinderung in Belgien: Institutioneller Kontext


Behindertenpolitik in Belgien: ein Überblick

Die Politik für Personen mit Behinderung fällt in die Zuständigkeit der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Französischen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dies bedeutet, dass diese vier Körperschaften für die Beschäftigung, die Berufsausbildung, den Empfang und die Aufnahme von Personen mit Behinderung, das Wohnungswesen, die Gewährung von Beihilfen für technische Hilfsmittel… zuständig sind.

Die vier Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Politik für Personen mit Behinderung in erster Linie zuständig sind, sind also der Flämische Fonds für die soziale Eingliederung von Personen mit Behinderung, die Wallonische Agentur für die Eingliederung von Personen mit Behinderung, der Französischsprachige Brüsseler Dienst für Personen mit Behinderung und die Dienststelle für Personen mit Behinderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Bestimmte Bereiche, die die Personen mit Behinderung direkt oder indirekt betreffen, unterliegen jedoch der Zuständigkeit von anderen Einrichtungen

Für die Gewährung der Beihilfen für Personen mit Behinderung ist der Föderalstaat zuständig. Anträge auf Beihilfen werden von der Generaldirektion Personen mit Behinderung behandelt, die ebenfalls ärztliche Untersuchungen im Rahmen der steuerlichen und sozialen Vorteile für Personen mit Behinderung und im Rahmen der zusätzlichen Kinderzulagen für Kinder mit einer Erkrankung (erhöhte Kinderzulagen) durchführt..

Die soziale Sicherheit (im Besonderen die funktionelle Rehabilitation und die Gesetzgebung über die Invaliditätsentschädigungen), sowie der Rechtsschutz der Personen mit Behinderung (Statut der verlängerten Minderjährigkeit, Schutz der Güter von Personen, die nicht fähig sind, sie zu verwalten …) fallen ebenfalls in die Zuständigkeit des Föderalstaats.
Die Regionen sind für den Städtebau zuständig und demnach für die Gebäudezugänglichkeit. Das Sonderschulwesen und das integrierte Schulwesen unterliegen der Zuständigkeit der Gemeinschaften.

Außerdem kann jede föderale, Gemeinschafts- oder regionale Instanz innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs den Personen mit Behinderung Vorteile gewähren. So gewährt z.B. der Föderalstaat den Personen mit Behinderung Steuerermäßigungen; die Regionen gewähren ihnen bestimmte Vorteile in Sachen sozialer Wohnungsbau…

Nachstehend finden Sie ein Schema mit den verschiedenen Gebieten, die Personen mit Behinderung betreffen, sowie die zuständigen Behörden.

Föderalstaat

  • Beihilfen für Personen mit Behinderung
    • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens und Eingliederungsbeihilfe
    • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten
  • Soziale Sicherheit
    • Kinderzulagen
    • Gesundheitspflege
    • Leistungen im Hinblick auf Rehabilitation und Umschulung
    • Besonderer Solidaritätsfonds
    • Arbeitslosengeld
    • Pensionen
  • Beschäftigung von Personen mit Behinderung
    • Lohnergänzungen
    • Durchschnittliches monatliches Mindesteinkommen in den Beschützenden Werkstätten
    • Beschäftigung in der Föderalverwaltung
    • Kollektive Abkommen und Maßnahmen im Rahmen der sozialen Sicherheit
    • Laufbahnunterbrechung
  • Steuerliche Vorteile
    • Steuerermäßigungen
    • Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Ankauf eines Kraftfahrzeugs
    • Parkkarte für Personen mit Behinderung
    • Nationale Ermäßigungskarte für öffentliche Verkehrsmittel
    • Öffentliche Verkehrsmittel: NGBE (SNCB)
    • Sozialer Fernsprechtarif
    • Sozialer Strom- und Gastarif
    • Verschiedene Maßnahmen (Blindenstock, Befreiung von den Postgebühren, Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr)
  • Rechtsschutz
    • Verlängerte Minderjährigkeit
    • Schutz der Güter von Personen, die nicht fähig sind, sie zu verwalten
    • Entmündigung
    • Gerichtlich bestellter Beistand
    • Schutz der Person des geistig kranken Menschen
    • Zivilrechtliche Haftung
    • Schenkungen und Testamente

Wallonische Region

  • Wallonische Agentur für die Eingliederung von Personen mit Behinderung, im Besonderen bestimmte Aspekte der Beschäftigung, die Aufnahme in eine Einrichtung, die Erstattung der technischen Hilfsmittel, die Frühhilfe…
  • Gebäudezugänglichkeit
  • Öffentliche Verkehrsmittel: TEC
  • Wohnungswesen
  • Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Befreiung von der Verkehrssteuer und der Zulassungssteuer

Region Brüssel-Hauptstadt

  • Französischsprachiger Brüsseler Dienst für Personen mit Behinderung, im Besonderen bestimmte Aspekte der Beschäftigung, die Aufnahme in eine Einrichtung, die Erstattung der technischen Hilfsmittel, die Frühhilfe…
  • Gebäudezugänglichkeit
  • Wohnungswesen
  • Öffentliche Verkehrsmittel: STIB (Kleinbus)
  • Befreiung von der Regionalsteuer zu Lasten des Familienoberhaupts
  • Befreiung von der Verkehrssteuer und der Zulassungssteuer

Französische Gemeinschaft

  • Sonderschulwesen und integriertes Schulwesen

Deutschsprachige Gemeinschaft

  • Dienststelle für Personen mit Behinderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, im Besonderen bestimmte Aspekte der Beschäftigung, die Aufnahme in eine Einrichtung, die Erstattung der technischen Hilfsmittel, die Frühhilfe…
  • Sonderschulwesen und integriertes Schulwesen
  • Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren

Copyright © 2005-2006 Belgische Föderale Öffentliche Dienste